Generalunternehmung
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Die Generalunternehmung beim Bau ist ein Allrounder. Sie ist in der Lage, sämtliche am Bau benötigten Dienstleistungen zentral abzuwickeln. Als Vertragspartner des Bauherrn darf das Generalunternehmen Aufträge an Subunternehmer vergeben. Es übernimmt somit sämtliche Koordinierungsaufgaben beim Bauvorhaben und entlastet dadurch den Bauherrn. Die Leistungen der Generalunternehmungen erstrecken sich auf die Bauausführung. Die Planung selbst ist nicht Bestandteil des Vertrages. Trotz des geringfügig höheren Preisniveaus ergeben sich für den Bauherrn erhebliche Vorteile, insbesondere bei der Bemängelung von Bauleistungen braucht sich der Bauherr lediglich an den Generalunternehmer zu wenden. Der Generalunternehmer kümmert sich dann um die Beseitigung, gleich ob die Bauleistung durch ihn selbst oder einen beauftragten Subunternehmer erbracht wurde.

